Neue Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus

21. Dez 2021

Seit Montag 20. Dezember 2021 gelten neue Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Diese bleiben voraussichtlich befristet bis am 24. Januar 2022.

Zu beachten gilt insbesondere:

  • Neu gilt in allen öffentlichen Innenräumen eine 2G-Regelung; weitere Erklärungen folgen unten.
  • Es ist möglich, anstelle der 2G-Vorgaben für die Vereinsaktivitäten eine 2G+-Regelung (geimpft oder genesen UND getestet, wenn Impfung älter als 4 Monate ist) zu definieren. Somit entfällt die Maskentragpflicht in den Innenräumen und die Sitzpflicht bei Konsumationen.
  • In Aussenbereichen gibt es für Personen, welche sportliche Aktivitäten ausüben, weiterhin keine Einschränkungen. Weiterhin gilt jedoch eine Maskenpflicht in Garderoben und anderen Innenräumen, welche rund um die Trainings, Wettkämpfe oder Veranstaltungen auf Aussenanlagen genutzt werden.Bei Veranstaltungen im Aussenbereich gilt die Maskentragpflicht (Vorgabe Kanton St. Gallen). Bei Anlässen mit mehr als 300 Personen ist zusätzlich eine 3G-Zertifikatspflicht vorgegeben.

Begriffserklärungen:

2G

Bei der 2G-Regelung ist der Zutritt nur mit einem gültigen Zertifikat (geimpft oder genesen) sowie einem amtlichen Ausweis möglich. Dies gilt für alle ab 16 Jahren. Es gilt Maskenpflicht, auch beim Sport. Für Verpflegungen gilt eine Sitzpflicht.

2G+

Bei der 2G+-Regelung ist der Zutritt nur mit einem gültigen Zertifikat (geimpft oder genesen), einem zusätzlichen Testzertifikat (Antigentest: 24 Std gültig / PCR-Test: 72 Std gültig) sowie einem amtlichen Ausweis möglich. Dies gilt für alle ab 16 Jahren. Personen, deren letzte Impfung oder Genesung nicht länger als vier Monate (120 Tage) zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen. Es müssen keine Masken getragen werden und die Sitzpflicht für Verpflegungen ist aufgehoben.

3G

Bei der 3G-Regelung ist der Zutritt mit einem gültigen Zertifikat (geimpft, genesen oder getestet) sowie einem amtlichen Ausweis möglich. Dies gilt für alle ab 16 Jahren.
Diese Regelung wird bei Aussen-Veranstaltungen über 300 Personen fällig. Weiter auch bei Aktivitäten von Leistungssportler/-innen mit nationalem Leistungsausweis von Swiss Olympic (SO-Card) oder Mannschaftssportarten im professionellen oder semiprofessionellen Betrieb.

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