21. Dez 2021
Seit Montag 20. Dezember 2021 gelten neue Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Diese bleiben voraussichtlich befristet bis am 24. Januar 2022.
Zu beachten gilt insbesondere:
Begriffserklärungen:
2G
Bei der 2G-Regelung ist der Zutritt nur mit einem gültigen Zertifikat (geimpft oder genesen) sowie einem amtlichen Ausweis möglich. Dies gilt für alle ab 16 Jahren. Es gilt Maskenpflicht, auch beim Sport. Für Verpflegungen gilt eine Sitzpflicht.
2G+
Bei der 2G+-Regelung ist der Zutritt nur mit einem gültigen Zertifikat (geimpft oder genesen), einem zusätzlichen Testzertifikat (Antigentest: 24 Std gültig / PCR-Test: 72 Std gültig) sowie einem amtlichen Ausweis möglich. Dies gilt für alle ab 16 Jahren. Personen, deren letzte Impfung oder Genesung nicht länger als vier Monate (120 Tage) zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen. Es müssen keine Masken getragen werden und die Sitzpflicht für Verpflegungen ist aufgehoben.
3G
Bei
der 3G-Regelung ist der Zutritt mit einem gültigen Zertifikat (geimpft, genesen
oder getestet) sowie einem amtlichen Ausweis möglich. Dies gilt für alle ab 16
Jahren.
Diese Regelung wird bei Aussen-Veranstaltungen über 300 Personen fällig. Weiter
auch bei Aktivitäten von Leistungssportler/-innen mit nationalem
Leistungsausweis von Swiss Olympic (SO-Card) oder Mannschaftssportarten im
professionellen oder semiprofessionellen Betrieb.