Neue Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus

07. Dez 2021

Seit Montag, 6. Dezember 2021, gelten erneut strengere Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. Bitte schaut euch die neuen Massnahmen genau an und setzt diese um.

Bitte geht die folgenden Ausführungen sowie die Schutzkonzepte für die städtischen Sportanlagen genau durch und setzt diese entsprechend um.

Zu beachten gilt insbesondere:

  • Neu gilt in allen öffentlichen Innenräumen eine Zertifikats- UND Maskentragpflicht;
  • Auch im Bereich von Veranstaltungen im Aussenbereich hat es Anpassungen gegeben (erweiterte Maskenpflicht im Kanton SG);
  • Es ist allen freigestellt, anstelle der offiziellen 3G-Vorgaben für die Vereinsaktivitäten eine 2G-Regelung zu definieren. Somit entfällt die Maskentragpflicht in den Innenräumen;
  • Auch bei 3G-Angeboten (Trainings & Veranstaltungen) kann für die Sportausübung selber auf eine Maskentragpflicht verzichtet werde. Dies hat jedoch zwingend die Erfassung der Kontaktdaten aller Teilnehmenden zur Folge;
  • In Kindertrainings gilt für die Leitenden, Betreuenden etc. (Ü16) auch eine Zertifikats- und Maskenpflicht. Diese gilt übrigens auch für alle Eltern, welche die Kinder in die Innenräume (Eingangsbereich, Garderoben, Toiletten etc.) begleiten möchten;
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