Seit Montag, 6. Dezember 2021, gelten erneut strengere Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. Bitte schaut euch die neuen Massnahmen genau an und setzt diese um.
Bitte geht die folgenden Ausführungen sowie die
Schutzkonzepte für die städtischen Sportanlagen genau durch und setzt diese entsprechend um.
Zu beachten gilt insbesondere:
- Neu
gilt in allen öffentlichen Innenräumen eine Zertifikats- UND
Maskentragpflicht;
- Auch im
Bereich von Veranstaltungen im Aussenbereich hat es Anpassungen gegeben
(erweiterte Maskenpflicht im Kanton SG);
- Es ist
allen freigestellt, anstelle der offiziellen 3G-Vorgaben für die
Vereinsaktivitäten eine 2G-Regelung zu definieren. Somit entfällt die
Maskentragpflicht in den Innenräumen;
- Auch
bei 3G-Angeboten (Trainings & Veranstaltungen) kann für die
Sportausübung selber auf eine Maskentragpflicht verzichtet werde. Dies hat
jedoch zwingend die Erfassung der Kontaktdaten aller Teilnehmenden zur
Folge;
- In
Kindertrainings gilt für die Leitenden, Betreuenden etc. (Ü16) auch eine
Zertifikats- und Maskenpflicht. Diese gilt übrigens auch für alle Eltern,
welche die Kinder in die Innenräume (Eingangsbereich, Garderoben,
Toiletten etc.) begleiten möchten;